Was passiert mit der Steuerklasse, wenn einer der Partner arbeitslos ist?

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Brautpaar

Die Steuerklasse beeinflusst maßgeblich, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Bruttogehalt eines Arbeitnehmers abgezogen wird. In einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft können die Partner ihre Steuerklassenkombination wählen, um die Steuerlast möglichst optimal zu verteilen. Doch was passiert, wenn einer der Partner arbeitslos wird? Welche Auswirkungen hat das auf die Steuerklasse, und welche Änderungen sind in einem solchen Fall sinnvoll? In diesem Artikel klären wir, welche Optionen es gibt, wie sich ein Wechsel auswirkt und was Betroffene beachten sollten.

Die Bedeutung der Steuerklasse

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die die Höhe der monatlichen Lohnsteuer bestimmen. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können zwischen verschiedenen Kombinationen wählen, um ihre Steuerlast anzupassen:

  • IV/IV: Beide Partner haben die gleiche Steuerklasse und zahlen ähnlich hohe Lohnsteuerabzüge. Diese Kombination ist sinnvoll, wenn beide in etwa gleich viel verdienen.
  • III/V: Ein Partner hat die günstigere Steuerklasse III, der andere die höhere Steuerklasse V. Dies bietet sich an, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.
  • IV/IV mit Faktor: Hierbei wird die Lohnsteuerlast genauer nach den individuellen Einkünften verteilt. Diese Methode kann Nachzahlungen bei der Steuererklärung reduzieren.

Der Zweck der Steuerklassenwahl besteht darin, die monatlichen Abzüge so zu gestalten, dass das verfügbare Einkommen im Alltag möglichst hoch ist. Ändern sich die Einkommensverhältnisse, etwa durch Arbeitslosigkeit eines Partners, kann es sinnvoll sein, die Steuerklasse zu wechseln.

Auswirkungen der Arbeitslosigkeit auf die Steuerklasse

Arbeitslosigkeit selbst führt nicht automatisch zu einer Änderung der Steuerklasse. Der arbeitslose Partner behält in der Regel die Steuerklasse, die er zuvor hatte. Das bedeutet, dass auch während des Bezugs von Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) keine automatische Umstellung erfolgt.

Allerdings hat die Steuerklasse Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes I. Dieses wird auf Basis des letzten Nettogehalts berechnet, und die Steuerklasse spielt eine Rolle bei der Bestimmung des Nettoentgelts. Ein Wechsel der Steuerklasse kann daher die Höhe des Arbeitslosengeldes beeinflussen.

Wann ein Wechsel der Steuerklasse sinnvoll sein kann

Wenn ein Partner arbeitslos wird, lohnt es sich, die Steuerklassenkombination zu prüfen. Folgende Szenarien können eintreten:

  • Höheres Arbeitslosengeld I durch Steuerklassenwechsel: Wird der arbeitslose Partner in die Steuerklasse III versetzt, kann dies zu einem höheren Netto vor der Arbeitslosigkeit und damit zu einem höheren Arbeitslosengeld führen. Der berufstätige Partner wechselt in diesem Fall in die Steuerklasse V, was dessen monatliches Nettoeinkommen verringert.
  • Bessere Liquidität für den berufstätigen Partner: Wenn der berufstätige Partner in Steuerklasse III bleibt und der arbeitslose Partner Steuerklasse V beibehält, hat der Berufstätige mehr Netto zur Verfügung. Das kann sinnvoll sein, um laufende Kosten wie Miete oder Kredite zu decken.
  • IV/IV mit Faktor zur besseren Verteilung: Diese Option kann sinnvoll sein, wenn der berufstätige Partner nicht zu stark belastet werden soll, aber auch das Arbeitslosengeld des anderen Partners nicht unnötig niedrig ausfällt.

Die Entscheidung für eine neue Steuerklassenkombination hängt von der individuellen finanziellen Situation, den monatlichen Ausgaben und den langfristigen Plänen des Paares ab.

Wie beantragt man den Steuerklassenwechsel?

Ein Steuerklassenwechsel erfolgt nicht automatisch. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner müssen den Wechsel beim zuständigen Finanzamt beantragen. Dazu sind folgende Schritte notwendig:

  • Den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ ausfüllen. Dieses Formular ist auf den Webseiten der Finanzämter oder direkt vor Ort erhältlich.
  • Beide Partner müssen den Antrag unterschreiben, unabhängig davon, wer arbeitslos ist.
  • Der Antrag wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht, das die Änderungen dann umsetzt.

Wichtig: Der Wechsel ist nur einmal pro Kalenderjahr möglich. Zudem sollte der Antrag möglichst frühzeitig gestellt werden, da die geänderte Steuerklasse erst ab dem Folgemonat wirksam wird.

Auswirkungen auf die Steuererklärung

Die Steuerklassenwahl beeinflusst lediglich die Höhe der monatlichen Lohnsteuerabzüge, nicht aber die endgültige Steuerlast. Diese wird erst mit der Einkommensteuererklärung festgelegt. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können entweder eine Zusammenveranlagung oder eine Einzelveranlagung wählen.

Bei einer Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Partner addiert und gemeinsam versteuert. Das Ehegattensplitting sorgt oft für eine geringere Steuerlast, insbesondere wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind. Ein Wechsel der Steuerklassenkombination kann jedoch dazu führen, dass sich die Vorauszahlungen ändern, was sich später in der Steuererklärung ausgleicht.

Ein häufiges Missverständnis: Auch wenn ein Partner arbeitslos ist, sollte dennoch eine Steuererklärung abgegeben werden. Durch die Zusammenveranlagung können sich Steuervorteile ergeben, selbst wenn ein Einkommen wegfällt. Die Steuererklärung sorgt außerdem dafür, dass eventuelle zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet werden.

Tipps für Paare in dieser Situation

Wenn einer der Partner arbeitslos wird, ist es wichtig, einen Überblick über die finanzielle Situation zu behalten und frühzeitig zu reagieren. Einige hilfreiche Tipps sind:

  • Beratung einholen: Bei Unsicherheiten kann eine Lohnsteuerhilfevereinigung oder ein Steuerberater wertvolle Unterstützung leisten. Diese Experten können berechnen, welche Steuerklassenkombination die beste Wahl ist.
  • Frühzeitig planen: Der Steuerklassenwechsel sollte möglichst schnell beantragt werden, um die finanzielle Belastung zu minimieren und das verfügbare Einkommen zu optimieren.
  • Steuererklärung vorbereiten: Auch während der Arbeitslosigkeit lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung. Eventuelle Rückerstattungen können helfen, finanzielle Engpässe abzufedern.
  • Gesamtsituation betrachten: Neben der Steuerklasse spielen auch andere Faktoren eine Rolle, etwa Sozialversicherungsbeiträge, Kinderfreibeträge und mögliche Zuschüsse. Eine ganzheitliche Betrachtung sorgt dafür, dass keine finanziellen Vorteile übersehen werden.

Mit einer vorausschauenden Planung und dem richtigen Steuerklassenwechsel könnt ihr als Paar die finanzielle Belastung während der Arbeitslosigkeit besser bewältigen.

Fazit

Wenn einer der Partner arbeitslos wird, bleibt die Steuerklasse zunächst unverändert. Ein Wechsel der Steuerklasse kann jedoch sinnvoll sein, um das Arbeitslosengeld zu optimieren oder die monatliche Steuerbelastung des berufstätigen Partners zu verringern. Da der Wechsel nicht automatisch erfolgt, ist eine frühzeitige Beantragung beim Finanzamt notwendig. Mit den richtigen Maßnahmen und einer guten Planung könnt ihr sicherstellen, dass ihr auch in schwierigen Zeiten finanziell gut aufgestellt bleibt.

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