Heiraten und Steuerklasse wechseln: Das müsst ihr wissen

by admin
Brautpaar

Eine Hochzeit bringt nicht nur viele emotionale Freuden, sondern auch einige rechtliche und finanzielle Veränderungen mit sich. Eine dieser Änderungen betrifft die Steuerklasse. Sobald ihr verheiratet seid, habt ihr die Möglichkeit, eure Steuerklassen zu wechseln und dadurch möglicherweise Steuervorteile zu erzielen. Doch wie funktioniert das genau, und was solltet ihr beachten? In diesem Artikel erklären wir euch, welche Steuerklassenkombinationen es gibt, wann sich ein Wechsel lohnt und was ihr tun müsst, um von den Vorteilen zu profitieren.

Was ändert sich nach der Hochzeit?

Nach der Eheschließung habt ihr als verheiratetes Paar neue Optionen bei der Wahl der Steuerklasse. Während unverheiratete Personen automatisch der Steuerklasse I (bzw. II für Alleinerziehende) zugeordnet sind, können verheiratete Paare zwischen folgenden Kombinationen wählen:

  • Steuerklassenkombination IV/IV: Beide Partner haben die gleiche Steuerklasse. Diese Kombination ist sinnvoll, wenn beide etwa gleich viel verdienen.
  • Steuerklassenkombination III/V: Ein Partner wird in die günstigere Steuerklasse III eingestuft, der andere in die höhere Steuerklasse V. Dies lohnt sich, wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere.
  • Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor: Diese Variante berücksichtigt bei der Berechnung der Lohnsteuer den individuellen Verdienst beider Partner und soll eine gerechtere Verteilung der Steuerlast ermöglichen. Sie kann sinnvoll sein, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

Welche Kombination passt zu euch?

Die Wahl der richtigen Steuerklassenkombination hängt in erster Linie von eurem Einkommensverhältnis ab. Ein paar Faustregeln:

  • Verdient ihr etwa gleich viel, ist die Kombination IV/IV in der Regel am sinnvollsten. Sie verteilt die Steuerlast gleichmäßig auf beide Partner.
  • Gibt es einen deutlichen Gehaltsunterschied, könnte die Kombination III/V vorteilhaft sein. Der besser verdienende Partner zahlt in Steuerklasse III weniger Steuern, während der andere Partner in Steuerklasse V mehr zahlt. Unterm Strich bleibt oft mehr vom monatlichen Nettoeinkommen übrig.
  • Habt ihr unregelmäßige Einkommen oder möchtet ihr größere Nachzahlungen vermeiden, ist IV/IV mit Faktor eine Option. Diese Variante berechnet die Steuerlast genauer und kann Überraschungen bei der Steuererklärung verhindern.

Ihr solltet eure individuelle Situation genau analysieren und, wenn möglich, eine Prognose erstellen, wie sich die verschiedenen Kombinationen auf euer monatliches Einkommen und eure jährliche Steuererklärung auswirken.

Wann sollte man die Steuerklasse wechseln?

Der Wechsel der Steuerklasse nach der Hochzeit kann jederzeit im Laufe des Jahres beantragt werden, sobald ihr verheiratet seid. Es gibt keinen festen Stichtag, der eingehalten werden muss. Allerdings solltet ihr bedenken, dass die Änderungen erst ab dem Folgemonat wirksam werden. Es lohnt sich also, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um zeitnah von den neuen Steuerklassen zu profitieren.

Ein Wechsel ist auch später möglich, falls sich eure Einkommensverhältnisse ändern – zum Beispiel wenn einer von euch in Teilzeit geht oder ein Partner arbeitslos wird. Auch in solchen Fällen könnt ihr eure Steuerklassenkombination anpassen, um eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen.

Wie beantragt man den Wechsel der Steuerklasse?

Der Antrag auf einen Steuerklassenwechsel ist relativ unkompliziert. Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Nach der Eheschließung meldet ihr euch beim zuständigen Finanzamt. Viele Städte bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, den Wechsel online oder per Post zu beantragen.
  2. Ihr benötigt eure Steuer-Identifikationsnummern sowie eure Lohnsteuerkarten oder elektronische Lohnsteuerbescheinigungen.
  3. Füllt das entsprechende Formular aus (oft als „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ bezeichnet) und gebt an, welche Kombination ihr wünscht (z. B. IV/IV, III/V oder IV/IV mit Faktor).
  4. Reicht den Antrag beim Finanzamt ein. In der Regel wird der Wechsel innerhalb weniger Wochen bearbeitet und ist ab dem nächsten Monat wirksam.

Es empfiehlt sich, eine Kopie des Antrags für eure Unterlagen aufzubewahren und sicherzustellen, dass der Antrag korrekt ausgefüllt ist. Ein Fehler könnte die Bearbeitung verzögern.

Vorteile eines Steuerklassenwechsels

Ein Wechsel der Steuerklasse kann mehrere Vorteile mit sich bringen:

  • Höheres monatliches Netto-Einkommen: Besonders die Kombination III/V sorgt oft dafür, dass der Partner mit dem höheren Einkommen netto mehr erhält.
  • Bessere Liquidität: Wenn mehr Geld monatlich zur Verfügung steht, könnt ihr eure Haushaltsfinanzen besser planen oder größere Anschaffungen früher tätigen.
  • Steuerliche Vorteile für Alleinverdiener: Wenn einer von euch gar kein oder nur ein geringes Einkommen hat, kann die Wahl von III/V deutliche Steuerersparnisse bringen.

Dennoch solltet ihr bedenken, dass ein höheres monatliches Nettoeinkommen nicht immer zu einer geringeren Gesamtsteuerlast führt. Es ist wichtig, die Vorteile gegen mögliche Nachteile abzuwägen.

Nachteile und Fallstricke

Ein häufiger Fallstrick ist, dass bei der Kombination III/V hohe Nachzahlungen bei der Steuererklärung entstehen können. Der Grund: In Steuerklasse III werden oft weniger Steuern einbehalten, als tatsächlich fällig sind, während Steuerklasse V mehr Steuern abführt. Das kann zu einer unausgewogenen Verteilung führen, die sich erst mit der Abgabe der Steuererklärung bemerkbar macht.

Darüber hinaus könnte der Wechsel zur Kombination III/V dazu führen, dass ein Partner deutlich weniger Netto erhält, was bei gemeinsamen Haushaltskonten oder Budgetplanungen berücksichtigt werden muss. Wenn ihr diese Kombination wählt, solltet ihr sicherstellen, dass ihr eure Finanzen offen besprecht und gemeinsam plant.

Steuererklärung und Steuerklassen

Die Steuerklassen beeinflussen, wie viel Lohnsteuer ihr monatlich zahlt, nicht aber die endgültige Steuerlast. Diese wird erst im Rahmen der jährlichen Steuererklärung ermittelt. Wenn ihr beide berufstätig seid, lohnt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung, da ihr von den Ehegattensplitting-Vorteilen profitiert. Dies gilt unabhängig von der gewählten Steuerklassenkombination.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Steuerklasse lediglich die Vorauszahlung der Lohnsteuer regelt. Die tatsächliche Steuerlast hängt von eurem gesamten Einkommen und den steuerlichen Freibeträgen, Abzügen und Sonderausgaben ab.

Beratung in Anspruch nehmen

Da die Wahl der Steuerklasse langfristige finanzielle Auswirkungen haben kann, lohnt es sich, bei Unsicherheiten einen Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Experte kann eure individuelle Situation analysieren und euch helfen, die beste Kombination zu finden. Auf diese Weise vermeidet ihr unangenehme Überraschungen bei der Steuererklärung und könnt eure Steuerersparnisse optimieren.

Fazit

Ein Wechsel der Steuerklasse nach der Hochzeit bietet verheirateten Paaren zahlreiche Mö

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